6. Zusatzleistungen
6.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten, freigegeben sind.
6.2. Die Übernahme von Kreativleistungen, Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand und gemäß der derzeit gültigen Preisliste gesondert berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
7.1. Die gelieferte Ware/Leistung (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum der OpenDialog.
7.2. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an OpenDialog zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
7.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8. Korrektur und Produktionsüberwachung
8.1. Vor Produktionsbeginn sind der OpenDialog Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von der OpenDialog nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die OpenDialog ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
9. Technische Beschreibungen
9.1. Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.
10. Kündigung
10.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
10.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Die Kampagnendomains werden nach dem jeweiligen Laufzeitende der Aktion von der OpenDialog gelöscht. Der Kunde kann die Reservierung gegen eine Gebühr weiter aufrecht erhalten lassen (z.B. für einen wiederholten Einsatz). Dazu bedarf es ebenfalls der Schriftform.
11. Zurückbehaltungsrecht
11.1. Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen hat die OpenDialog an den überlassenen Waren, Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
11.2. Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag, wird OpenDialog alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
11.3. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; bei gemäß Absatz 11.1 zurückbehaltenen Unterlagen 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Mängelgewährleistung
12.1. Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe von Punkt 13 (Haftung).
12.2. Bei berechtigten Mangelrügen ist OpenDialog berechtigt, zunächst die Leistungen nachzubessern.
12.3. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.
12.4. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung gemäß den Vereinbarungen des Vertrages verlangen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe von Punkt 13 (Haftung).
13. Haftung
13.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der OpenDialog nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
13.2. Soweit die OpenDialog Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
13.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Anschließend haftet die OpenDialog nicht für Sachmängel und entstandene Schäden jeglicher Art. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die OpenDialog, stellt er die OpenDialog von der Haftung frei.
13.4 Der Auftraggeber stellt die OpenDialog von sämtlichen Ansprüchen und Schäden frei, die während der Auftragsdurchführung, beispielsweise durch einen nicht von der OpenDialog verschuldeten Datendiebstahl, auftreten.
13.5. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die OpenDialog dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, was durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Freigabe bzw. Übergabe der jeweiligen Leistung nachzuweisen ist.
14. Verzug
14.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die der OpenDialog die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, die Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungsbereitstellung des Auftraggebers, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern hat die OpenDialog auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen OpenDialog, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
14.2. OpenDialog ist berechtigt, die Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.
14.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
14.4. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist OpenDialog berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
14.5. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
15. Sonstiges
15.1. Der Gerichtsstand ist Dresden.
15.2. Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
15.3. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.